10.11.2022
Urteil: Stalker muss Umzug und Kaufnebenkosten zahlen
Wer seine Nachbarn durch beharrliche Bedrohungen mit der Verletzung ihrer Gesundheit oder gar ihres Lebens zum Wegzug veranlasst, kann ihnen zum Ersatz der durch den Umzug entstehenden Schäden verpflichtet sein. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe verurteilte den ehemaligen Nachbarn eines Ehepaares zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von über 44.000 Euro.
10.11.2022
Ukraine: Wohnraum für Geflüchtete anbieten
Derzeit kommen viele Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland an und erleben große Hilfsbereitschaft: Viele Vermieter, Eigentümer und Mieter möchten ihren Wohnraum zur Verfügung stellen. Doch es gibt einige Dinge zu beachten.
10.11.2022
Heizkostenzuschuss: Ampel einigt sich auf Verdopplung
Für viele Studierende und Auszubildende sowie Wohngeldempfänger soll der Heizkostenzuschuss doppelt so hoch ausfallen wie ursprünglich geplant. Mit dieser Entscheidung reagiert die Ampel-Regierung auf die aktuelle Energiepreis-Entwicklung. Der Bundestag muss der Entscheidung noch zustimmen.
10.11.2022
EEG-Umlage: Stromkunden sollen entlastet werden
Zum 1. Juli 2022 müssen Stromkunden keine EEG-Umlage („Ökostrom-Umlage“) mehr über ihre Stromrechnung zahlen. Die sich daraus ergebende Entlastung sollen Stromanbieter in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben. Das Kabinett hat einen entsprechenden Entwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Mittwoch beschlossen. Der Bundestag muss noch zustimmen, die Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich.
10.11.2022
Baugenehmigungen: erneuerbare Energien legen zu
Beim Planen neuer Wohngebäude setzen Bauherrinnen und Bauherren in Deutschland deutlich stärker auf erneuerbare Energien als Hauptenergiequelle. Das zeigt eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Zwei Drittel (65,5 %) der von Januar bis November 2021 genehmigten 118.000 Wohngebäude sollen primär mit erneuerbaren Energien geheizt werden.
10.11.2022
Jetzt Grundsteuer-Teilerlass bei Mietausfall beantragen
Vermietern, die unverschuldet von einem Mietausfall betroffen waren, können bis zu 50 Prozent der Grundsteuer erlassen werden. Wer das für 2021 tun will, sollte sich zeitnah darum kümmern: am 31. März läuft die Frist ab.